Berufsbild Die Fachperson Gesundheit pflegt und betreut Klientinnen und Klienten in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens im stationären wie ambulanten Bereich. Sie führt in diesem Rahmen auch medizinaltechnische Verrichtungen aus. Die Fachperson Gesundheit unterstützt das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden von Personen jeden Alters in deren Umfeld und gestaltet mit ihnen den Alltag.
Dauer der Ausbildung
Voraussetzungen Über die Aufnahme zur FaGe Ausbildung für Erwachsene entscheidet die Lehraufsicht Graubünden. Bitte melden Sie sich dafür zusätzlich über das Amt für Berufsbildung an. (Kontakt: pierpaolo.lorenzetto@afb.gr.ch oder 081 257 27 64).
Vorbereitungslehrgang QV FaGe (Art. 32):
- Voraussetzung: fünf Jahre Arbeitserfahrung (Vollzeit Äquivalenz), davon drei Jahre im Berufsfeld Pflege und Betreuung bis zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens
- Empfehlungen des BGS: Anstellung im Berufsfeld Pflege und Betreuung zu mindestens 50 Prozent
Verkürzte Grundbildung für Erwachsene (mit Lehrvertrag):
- Voraussetzung: gültiger Lehrvertrag
- Sie bewerben sich bei einem Lehrbetrieb. Die Aufnahmekriterien werden vom Lehrbetrieb vorgegeben. Dem Amt für Berufsbildung ist ein Gesuch für Verkürzung der Grundbildung einzureichen.
Weitere Informationen Detaillierte Informationen zur Ausbildung finden Sie hier. |