BM 2
Berufsmatura gesundheitliche und soziale Richtung nach der Lehre (BM2) - Vollzeit und berufsbegleitend
18.08.2025 Vollzeitausbildung/berufsbegleitendWichtiges zur Online-Anmeldung
Anmeldungen, welche nach dem offiziellen Anmeldeschluss (28.02.2025) bei uns eingehen, werden nur unter Vorbehalt, dass wir im Schuljahr 2025/26 noch Ausbildungsplätze verfügbar haben, bestätigt. Eingetroffene Anmeldungen werden nach Eingangsdatum behandelt.
Die Anmeldung kann nicht zwischengespeichert werden.
Bevor Sie sich bewerben, legen Sie folgende Dokumente bereit:
- Ihre persönlichen Daten inkl. AHV Nummer
- Angaben zur Schulbildung und/oder zu bisherigen Ausbildungen
- letzte Schulzeugnisse
- falls vorhanden Notenausweis und Fähigkeitszeugnis
- falls vorhanden Zertifikate, Diplome
- Passfoto (nicht älter als 2 Jahre)
- Quittung der Anmeldegebühr CHF 200.- Einzahlung mit Verwendungszweck „AP BM2“ an IBAN CH51 0077 4130 3981 0960 0 (GKB) (weitere Angaben in der Anmeldung)
Haben Sie alles bereit, dann klicken Sie auf den grünen "Jetzt bewerben!" Button zuunterst auf dieser Seite.
Berufsbild
Wer eine Berufslehre von mindestens drei Jahren abgeschlossen hat, kann im Anschluss an die Grundbildung den Bildungsgang Berufsmaturität (BM) Ausrichtung Gesundheit und Soziales absolvieren. Dieser führt in Ergänzung zur Berufslehre zu einem eigenständigen Bildungsabschluss (eidgenössische Berufsmaturität). Der Bildungsgang eignet sich insbesondere für Berufsleute der Berufsfelder Gesundheit und Soziales, aber auch für alle anderen, die sich später auf Stufe Fachhochschule in diesen Bereichen weiterbilden möchten.
Dauer des Studiums
- Vollzeitstudium ein Schuljahr
- Berufsbegleitender Bildungsgang zwei Schuljahre
Voraussetzungen
- Eidgenössischer Fähigkeitsausweis oder gleichwertiger Ausbildungsabschluss
- Bestehen der Eignungsprüfung oder Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation
Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss zur Eignungsprüfung und für die prüfungsfreie Aufnahme im Jahr 2025 ist der 28. Februar 2025. Die Prüfung findet am 02. April 2025 statt.
Nachteilsausgleich
Ein allfälliger Nachteilsausgleich ist vor Schulbeginn beim Amt für Berufsbildung des Kantons Graubünden zu beantragen.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Studium finden Sie hier.
Telefon: 081 286 85 17 E-Mail schreiben